Die Verwaltung von Wohneigentum ist im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Dieses schreibt vor, dass Wohnungseigentum ordnungsgemäß verwaltet werden muss – und auch, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer unauflöslich ist. Das bedeutet: Alle Eigentümer eines Hauses sind durch ihr Wohneigentum miteinander verbunden und bilden eine Interessen- und Wertegemeinschaft.
Auch wenn die Interessen Einzelner durchaus unterschiedlich sein können, so zum Beispiel von vermietenden und selbstnutzenden Eigentümern, ist es wichtig, an einem Strang zu ziehen, um langfristig handlungsfähig zu bleiben. Eine unserer zentralen Aufgaben als Verwalter ist es, genau dafür zu sorgen. Wir sind mit den unterschiedlichen Interessenlagen vertraut und darin geübt, differierende Zielvorstellungen in Einklang zu bringen.
Das können wir Ihnen versprechen: Wir betreuen Sie engagiert und individuell. Gleichzeitig können Sie sich unserer ausgeprägten Identifikation mit Ihrem Grundbesitz sicher sein.